Tätigkeitsgebiete   

        

           

Wir sind auf den Gebieten

 

  • allgemeines und besonderes Zivilrecht

  • Verwaltungsrecht einschl. öffentliches Baurecht

  • Steuerrecht

  • Strafrecht einschl. Steuerstrafrecht

tätig. Welche Leistungen können Sie bei uns "abrufen" ? Nachfolgend einige Beispiele unserer Tätigkeiten.

 

 

1. Seminare / Schulungen

Immer wieder kommt es im täglichen Einsatz zu juristischen Fragestellungen, die regelmäßig von Ihren Mitarbeitern ad hoc zu lösen sind. Denken Sie z.B. an Kundenreklamationen: Sie betreiben z.B. eine Kfz-Werkstatt und der Kunde ist der Auffassung, die erfolgte Reparatur wäre nur eine Nachbesserung einer einige Tage zuvor erfolgten Reparatur. Wie soll sich Ihr Kundendienstberater verhalten ? Wann kann ein Zurückbehaltungsrecht an einem zur Reparatur überlassenen Fahrzeug geltend gemacht werden ? Oder betreiben Sie ein Fitness-Studio ? Sicherlich wäre es vorteilhaft zu wissen, in welchen Fällen Sie z.B. einer Kündigung des Nutzungsvertrages widersprechen können, wie es mit der Verkehrssicherungspflicht in den Räumen bestellt ist und inwieweit Sie zur Einweisung in Geräte verpflichtet sind und welche rechtlichen Auswirkungen dies hat.

 

Die in Betracht kommenden Bereiche für Seminare oder Schulungen sind vielschichtig, ebenso wie die jeweiligen möglichen Themenbereiche. In Betracht kommen insbesondere 

  • Werkvertragsrecht

    (für Handwerksbetriebe und [Kfz-] Werkstätten)
  • Schadensersatzrecht

    (von Interesse für Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen)
  • Tierhalter- und Tierhüterhaftung

    (hier sind neben Mitarbeitern von Versicherungen betreffend Haftungsrecht auch Betreiber von Pensionsställen u.ä. angesprochen, da außerhalb der eigentlichen Haftung für Tiergefahr insoweit auch die vertragliche und deliktische Haftung Haftung gegenüber dem Einsteller von Interesse ist)

 

2. Erbrecht und Unternehmensnachfolge

Manchmal gestaltet sich die Gestaltung der Zukunft in Bezug auf eine Regelung nach dem eigenen Ausscheiden aus dem Unternehmen schwieriger als der Aufbau desselben. Erbrecht und Unternehmensnachfolge sind deshalb auch Themenbereiche, die von uns bearbeitet werden. Es gilt dabei, zivilrechtliches Fachwissen, insbesondere auch im Erb- und Gesellschaftsrecht, mit steuerlichen Fachwissen, hier wiederum insbesondere im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer, zu verbinden.

 Dabei bemühen wir uns auch, eventuell widerstreitende familiäre Interessen (die häufig gerne als "Generationskonflikt" gesehen werden) zu glätten. Eine Zukunftslösung kann nicht darin bestehen, einen Streit zwischen möglichen Beteiligten zu begründen oder zu schüren. 

Aber auch unabhängig von Unternehmensnachfolge und damit im Zusammenhang stehenden  erbschaftsrechtlichen Regelungen stehen wir Ihnen auch ansonsten mit rat und Tat bei der Gestaltung Ihrer erbschaftsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Denn nichts kann schlimmer sein als eine unvollkommene testamentarische Gestaltung. Sie kann nicht nur durch unnötige zivilrechtliche Streitigkeiten den potentiellen Erben Verdruss bereiten, sondern auch durch fehlerhafte Gestaltungswahlen zu erheblichen steuerlichen Forderungen führen.

 

3. Vertragsgestaltungen

Sei es der Mietvertrag für Gewerbe oder Wohnung, der Arbeits- oder Darlehensvertrag oder der Kaufvertrag über ein Grundstück oder eine noch zu errichtende Eigentumswohnung. Gerne übernehmen wir für Sie die Prüfung von Verträgen (damit Sie rechtzeitig mögliche "Fallstricke" erkennen können und eventuell vorbeugen können) wie auch den Entwurf für Verträge.  

Gerade auch im Vertragsrecht sind wir sehr bemüht, Lösungen in Bezug auf den konkreten Vertragsgegenstand zu finden und die vertraglichen Regelungen den gegebenen Umständen anzupassen.

 

4. Prozessvertretung

Auf (nahezu) allen Rechtsgebieten übernehmen wir Ihre gerichtliche aber auch außergerichtliche Vertretung. Fragen Sie an. 

Sei es der Verkehrsunfall mit seinen eventuell auch strafrechtlichen wie auch zivilrechtlichen Facetten, sei es ein gestörtes Mietverhältnis, die mangelhafte Werkleistung, der nicht zahlende Kunde, die Kündigung des Anstellungsvertrages, der Handelsvertreterausgleichsanspruch, der Streit mit dem Finanzamt um die Anerkennung bestimmter Aufwendungen pp. Gerne werden wir für Sie tätig, um Ihren Rechtsanspruch durchzusetzen.

 

5. Steuerberatung

Im Bereich der Steuerberatung erstellen wir die Einkommensteuererklärung für Sie, fertigen Bilanzen bzw. Einnahmen- Überschussrechnungen und erledigen für Sie auch Ihre Buchhaltung einschließlich der Lohnbuchhaltung. Darüberhinaus beraten wir Sie in Fragen der Steueroptimierung uvm.

 

6. "Rundumvertretung"

Bei einigen (insbesondere mittelständischen) Unternehmen haben wir eine Art "Rundumvertretung" übernommen. Gleich aus welchem Rechtsgebiet und wann eine Frage kommt, rufen uns die Mitarbeiter an um sich kurz beraten zu lassen, resp. übergeben uns Vorgänge zur (auch kurzfristigen) Bearbeitung. Wenn Sie so wollen: eine Art "outsourcen" - die ausgelagerte Rechtsabteilung.

 

 

Haben Sie noch Fragen oder besondere Wünsche ? Rufen Sie doch einfach unverbindlich an oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Unsere Aufgabe und Passion ist, Ihnen zu helfen.